Markt-Regeln

Regeln für den Flohmarkt

1. Unzulässige Waren
Folgende Artikel dürfen nicht angeboten oder verkauft werden:  

- Jegliche Waffen sowie Zubehör, einschließlich Sammler- und Dekorationswaffen  
- Militärische Objekte  
- Gegenstände mit gewaltverherrlichenden, rassistischen oder pornografischen Inhalten  
- Produkte, die gegen Urheber- oder Wettbewerbsrechte verstoßen  
- Artikel mit nationalsozialistischen Symbolen oder Bezügen  
- Lebensmittel, Pflanzen und Blumen  
- Tiere jeglicher Art  
- Plagiate und Raubkopien  
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse  
- Alle Waren, deren Verkauf gesetzlich untersagt ist  

Der Veranstalter entscheidet im Zweifelsfall, ob ein Artikel unter diese Regelung fällt. Bei Verstößen erfolgt ein sofortiger Ausschluss vom Markt ohne Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. Zusätzlich kann die Polizei eingeschaltet werden.  

2. Keine Haftung des Veranstalters  
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, Schäden oder verlorene Gegenstände auf dem Marktgelände. Jeder Teilnehmer haftet selbst für Schäden, die er verursacht.  

3. Werbung nur mit Erlaubnis
Das Verteilen von Werbematerial ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Wer ohne Erlaubnis Werbung verteilt, wird umgehend vom Gelände verwiesen. Der Veranstalter behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Haftung für den Inhalt der Werbung liegt allein beim Herausgeber.  

4. Veranstaltungsausfall durch höhere Gewalt
Falls der Flohmarkt aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie Unwetter oder anderer Gefahren vorzeitig beendet werden muss, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühren.